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Wo Klinik draufsteht, muss auch Klinik drin sein 01.09.2010
Kategorien: Allgemein, Arzt/ Zahnarzt, Krankenhaus/ MVZ, Pflegeeinrichtungen, Sonstige Leistungserbringer, Therapeuten | Kommentare: 0Unter dem Einfluss der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht und im Zuge eines allgemeinen Trends zur Befreiung auch der Ärzteschaft von allzu engen Regeln des Berufsrechts sind die Möglichkeiten von Ärzten und Zahnärzten für ihre Tätigkeit zu werben in den vergangenen Jahren erheblich erweitert worden. Wie in der gewerblichen Wirtschaft findet diese Freiheit aber da ihre Grenzen, wo die Werbung den Verbraucher in die Irre zu führen droht.
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