Ecovis-Blog für die Gesundheitswirtschaft

Informationen von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten

Zytostatika-Abgabe künftig umsatzsteuerfrei? 03.12.2012

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Health & Care Management, Ausgabe 11/2012: Eng mit dem Betrieb von Krankenhäusern verbundene Umsätze sind nach europäischem und nationalem Recht umsatzsteuerfrei (Richtlinie 77/388/EWG) Es ist jedoch unklar, wie zu verfahren ist, wenn Zytostatika für eine ambulante Chemotherapie von einer Krankenhausapotheke geliefert werden. weiterlesen

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Umsatzsteuer: Heilbehandlung oder nicht – das ist hier die Frage 02.08.2011

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Grundsätzlich unterliegen die meisten ärztlichen Leistungen nicht der Umsatzsteuerpflicht. Doch Vorsicht: Das gilt nicht pauschal. Ärzte sollten deshalb besonders die Kleinunternehmergrenze im Auge behalten. weiterlesen

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Steuerfreie Arbeitgeberleistungen: Geld sparen – mit steuerfreien Leistungen 01.08.2011

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Mithilfe von steuerfreien Arbeitgeberleistungen und Warengutscheinen können Praxisinhaber gute Mitarbeiter für ihr Engagement belohnen, ohne dass zusätzlich Lohnsteuer und Sozialversicherung fällig werden. Ein Überblick. weiterlesen

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Kreistagsbeschluss im Zivilverfahren nur eingeschränkt überprüfbar 25.05.2011

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OLG Stuttgart vom Urteil vom 19.05.2011 – 2 U 36/11. AMEOS AG kann Krankenhaus-Veräußerung durch Landkreis Rottweil nicht verhindern. Der Beschluss des Kreistags Rottweil (28.02.2011) über den Verkauf der Anteile an den Krankenhäusern

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Keine neuen Info-Pflichten. Oder doch? 12.01.2011

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Arzt und Wirtschaft, 11/2010. Für die meisten Freiberufler gelten seit Jahresmitte neue Informationspflichten. Ärzte sind davon ausgenommen, weiß A&W-Autor Florian Bogner, doch Ecovis-Anwalt Tim Müller schränkt ein: Dies gilt nicht für alle Leistungen! weiterlesen

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Arbeitszimmer: Jahressteuergesetz bringt Änderungen 17.12.2010

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Ende Oktober 2010 hat der Bundestag den Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2010 beschlossen. Voraussichtlich treten die Änderungen Mitte Dezember in Kraft, einige davon sind rückwirkend anzuwenden. Mit der Änderung zum häuslichen Arbeitszimmer wird

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Bei Betriebsprüfungen auf das Kassenbuch achten 26.10.2010

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Führt ein Arzt ein Kassenbuch, so muss dies den Kassenbestand und alle Ein- und Abgänge jederzeit ordnungsgemäß wiedergeben. Wird das versäumt, führen Ausgaben dazu, dass der Kassenstand negativ wird. Bei der Betriebsprüfung vermuten Prüfer in diesem Fall, dass Einnahmen nicht erfasst wurden. Weiterlesen auf Ecovis.com (Rechtsanwälte und Steuerberater mit dem Fachbereich Medizin)

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