Ecovis-Blog für die Gesundheitswirtschaft

Informationen von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten

Physiotherapeut haftet nicht für gravierende Folgen nach Durchführung eines Muskeltest 20.09.2008

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Trotz dieses für den Physiotherapeuten günstigen Verfahrensausganges, ist es für jeden Physiotherapeuten weiterhin unerlässlich vor jeder beabsichtigten physiotherapeutischen Behandlung einschließlich der Testverfahren sicherzustellen, dass die beabsichtigte Maßnahme indiziert ist.

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Ärztliche Aufklärung des Patienten bis zum Eklat 19.02.2008

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Was tun, wenn sich ein Patient nicht behandeln lassen will?

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Verfassungswidrige Durchsuchung einer Arztpraxis 18.02.2008

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Die Beschwerdeführerin ist Ärztin. Sie rechnete gegenüber einer Patientin unter anderem Kosten für Ultraschalluntersuchungen in Höhe von 74,71 Euro ab. Auf den Widerspruch der Patientin, die geltend machte,

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