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Physiotherapeut haftet nicht für gravierende Folgen nach Durchführung eines Muskeltest 20.09.2008
Kategorien: Allgemein, Therapeuten | Kommentare: 0Trotz dieses für den Physiotherapeuten günstigen Verfahrensausganges, ist es für jeden Physiotherapeuten weiterhin unerlässlich vor jeder beabsichtigten physiotherapeutischen Behandlung einschließlich der Testverfahren sicherzustellen, dass die beabsichtigte Maßnahme indiziert ist.
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