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Strengere Regeln für Zulassung eines MVZ 12.01.2010

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17. Dezember 2009 – Die Regierungskoalition aus CDU und FDP plant offenbar, die Zulassungsregelungen für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu ändern. Auf Seite 88 des Koalitionsvertrags heißt es dazu: „Medizinische Versorgungszentren sollen nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Geschäftsanteile können nur von zugelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenhäusern gehalten werden. Wesentlich ist dabei vor allem, dass die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte Ärztinnen und Ärzten zusteht und das MVZ von Ärztinnen und Ärzten verantwortlich geführt wird. Für den Bereich unterversorgter Gebiete soll eine Öffnungsklausel für Krankenhäuser vorgesehen werden, wenn keine Interessenten aus dem Bereich der Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stehen.“

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