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Günstigere Richtgrößen können rückwirkend gelten 16.11.2011

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Berlin, 14. November 2011 – Der für Vertragsarztfragen zuständige sechste Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat am 23. März 2011 entschieden, dass eine Rückwirkung von Richtgrößen in bestimmten Fällen zulässig ist (Aktenzeichen: B 6 KA 9/10).

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