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Geringere Honorare bei Standard- oder Basistarif-Versicherten 02.11.2010
Kategorien: Allgemein, Arzt/ Zahnarzt, Sonstige Leistungserbringer | Kommentare: 0Vertragsärzte sind nach dem Sicherstellungsauftrag verpflichtet, auch Privatpatienten mit Standard- oder Basistarif zu behandeln. Die dafür geltenden Vergütungsregeln sind jetzt wieder angepasst worden – zum Nachteil der behandelnden Ärzte.