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Gemeinschaftspraxen: Einschränkung für Radiologen unzulässig 19.10.2011

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Die Musterberufsordnung (MBO) für Ärzte verstoße gegen das Grundgesetz, wenn sie Radiologen verbietet, eine Berufsausübungsgemeinschaft mit Ärzten aus zuweisenden Fachgruppen einzugehen. Mit dieser Begründung hat das Landgericht Mosbach eine Klage der Zentralstelle zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. in Bad Homburg gegen eine privatärztliche Teil-Berufsausübungsgemeinschaft (TBAG) zwischen Allgemeinärzten und Radiologen in Baden-Württemberg abgewiesen (Aktenzeichen: 3 O 13/10).

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