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Erste Entscheidung zur verspäteten RLV-Zuweisung 02.11.2010
Kategorien: Arzt/ Zahnarzt | Kommentare: 0Verspätete Zuweisungsbescheide der Kassenärztlichen Vereinigungen an Praxen sind nach einem Urteil des Sozialgerichts (SG) Marburg ungültig. Bei verspätetem Erlass gilt das Regelleistungsvolumen (RLV) des Vorquartals vorläufig fort, eine nachträgliche Korrektur ist nicht möglich.