Nov
16
16
Ausschlussfrist für Honorarregress kann gehemmt werden 16.11.2011
Kategorien: Allgemein | Kommentare: 0Berlin, 14. November 2011 – Die vierjährige Ausschlussfrist für einen Honorarregress im Vertragsarztrecht wird durch einen Antrag auf Wirtschaftlichkeitsprüfung gehemmt, sobald dem Arzt die Einleitung des Prüfverfahrens bekannt gegeben wird. Das hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 15. September 2011 entschieden (Aktenzeichen: L 5 KA 7/11).