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Ausschlussfrist für Honorarregress kann gehemmt werden 16.11.2011

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Berlin, 14. November 2011 – Die vierjährige Ausschlussfrist für einen Honorarregress im Vertragsarztrecht wird durch einen Antrag auf Wirtschaftlichkeitsprüfung gehemmt, sobald dem Arzt die Einleitung des Prüfverfahrens bekannt gegeben wird. Das hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 15. September 2011 entschieden (Aktenzeichen: L 5 KA 7/11).

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