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Arbeitszimmer: Jahressteuergesetz bringt Änderungen 17.12.2010
Kategorien: Arzt/ Zahnarzt, Krankenhaus/ MVZ, Sonstige Leistungserbringer | Kommentare: 0Ende Oktober 2010 hat der Bundestag den Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2010 beschlossen. Voraussichtlich treten die Änderungen Mitte Dezember in Kraft, einige davon sind rückwirkend anzuwenden. Mit der Änderung zum häuslichen Arbeitszimmer wird eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) umgesetzt. Danach wird die bisherige Rechtslage wieder hergestellt. Für Selbstständige und Arbeitnehmer ohne anderen Arbeitsplatz bedeutet dies, dass der Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten eines häuslichen Arbeitszimmers bis maximal 1.250 Euro zugelassen ist. Falls das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit bildet, ist auch unbegrenzter Abzug der Aufwendungen möglich. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2007 in allen noch offenen Fällen und schließt damit nahtlos an die alte Rechtslage an.