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Arbeitszeitbeschränkungen beachten 15.12.2010
Kategorien: Allgemein, Arzt/ Zahnarzt, Krankenhaus/ MVZ | Kommentare: 0Vertragsärzte mit halbem Versorgungsauftrag dürfen Nebentätigkeiten nur zu reduzierten Wochenarbeitszeiten ausführen.
Das Bundessozialgericht hat die Frage geklärt, in welchem Umfang ein Vertragsarzt, dessen Versorgungsauftrag auf die Hälfte beschränkt ist, einer Nebentätigkeit nachgehen darf. Denn seit Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes im Jahr 2007 können Vertragsärzte sowie Psychotherapeuten ihren Versorgungsauftrag auf die Hälfte beschränken.